









Wir arbeiten mit erfahrenen, unabhängigen Finanzierungspartnern zusammen, die verschiedene Modelle prüfen und mit Ihnen gemeinsam ein maßgeschneidertes Finanzierungskonzept erarbeiten, um dieses bei verschiedenen Banken einreichen zu können. Selbstverständlich können Sie auch Ihre Hausbank einbinden.
Immobilienkredite werden in Österreich häufig mit Laufzeiten von rund 25 bis 35 Jahren vereinbart. Welche Rückzahlungsdauer im Einzelfall sinnvoll ist, hängt jedoch von Ihren Eigenmitteln, der gewünschten Monatsrate und Ihrer persönlichen Lebensplanung ab.
Ein Fixzinsmodell kann dabei für zusätzliche Stabilität sorgen, weil die monatliche Rate über den vereinbarten Zeitraum kalkulierbar bleibt. Das schafft eine verlässliche Basis für Ihre Finanzierungsentscheidung und gibt vielen Familien und Paaren ein gutes Maß an Planungssicherheit.
Im persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam, welche Laufzeit und Finanzierungsform zu Ihrer aktuellen Situation und Ihren langfristigen Zielen passen.
Bei einem Fixzinsmodell bleibt die monatliche Rate über den vereinbarten Zeitraum konstant. Das schafft langfristig Planungssicherheit und kann dazu beitragen, die Finanzierung auch bei veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gut kalkulierbar zu halten.
Zu den üblichen Nebenkosten zählen die Grunderwerbsteuer (3,5 %) und die Grundbucheintragungsgebühr (1,1 %). Vertragserrichtung und Notarkosten sind bei Famosahaus mit einer fairen Pauschale gedeckelt und werden nicht prozentuell vom Kaufpreis berechnet. Ebenso gibt es keine versteckten Maklergebühren, da Sie direkt vom Bauträger kaufen.
Bitte beachten Sie die aktuell geltende, temporäre Gebührenbefreiung für die Grundbuchseintragungsgebühr! Mehr dazu finden Sie hier: Befreiung von der Grundbuch-Eintragungsgebühr bei Erwerb von Wohnraum – BMJ
Bei famosa Haus ist Ihre Investition in besten Händen: Alle Zahlungen werden über einen unabhängigen Treuhänder abgewickelt.
Bei noch nicht fertiggestellten Immobilien erfolgen die Zahlungen nach dem österreichischen Bauträgervertragsgesetz (BTVG). Der gesetzlich festgelegte Ratenplan sieht Zahlungen erst nach Abschluss einzelner Bauphasen vor. Sie zahlen also nur für tatsächlich erbrachte Leistungen – sicher, transparent und gesetzlich abgesichert.
Je nach Bundesland, Projekt und persönlicher Situation können unterschiedliche Förderungen in Frage kommen. Unsere Immobilien erfüllen die Voraussetzungen der NÖ Wohnbauförderung (zinsgünstiger Kredit, teils nicht rückzahlbare Zuschüsse). Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.
Genauere Infos zur NÖ Wohnbauförderung finden Sie hier: Eigenheim Reihenhaus – Land Niederösterreich
Weil Eigentum für viele Menschen mehr Planbarkeit, langfristigen Vermögensaufbau (statt steigender Mieten) und ein stärkeres Gefühl von Ankommen und Unabhängigkeit bedeutet.
Der Kauf erfolgt auf Grundlage des österreichischen Bauträgervertragsgesetzes (BTVG). Für Sie bedeutet das einen klar geregelten und rechtlich abgesicherten Ablauf – mit transparenten Vertragsinhalten, grundbücherlicher Sicherung und treuhändischer Zahlungsabwicklung.
Die einzelnen Raten werden erst nach Bestätigung des jeweiligen Baufortschritts durch einen unabhängigen Ziviltechniker fällig. Das schafft zusätzliche Sicherheit und eine verlässliche Struktur während des gesamten Kaufprozesses.
Für Ihr Eigenheim gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von drei Jahren. Ergänzend dazu sorgt eine TÜV-begleitete Qualitätssicherung für zusätzliche Sicherheit im gesamten Bauprozess.
Auch bei sorgfältiger Ausführung kann es in Einzelfällen zu Beanstandungen kommen. Wichtig ist dabei: Nicht jede Auffälligkeit stellt automatisch einen Gewährleistungsmangel dar. Normale Abnutzung, unsachgemäße Nutzung oder Bedienfehler fallen in der Regel nicht darunter.
Wenn Sie einen möglichen Mangel feststellen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Dokumentation
Machen Sie aussagekräftige Fotos und notieren Sie kurz, was passiert ist, wo der betroffene Bereich liegt und wann die Auffälligkeit erstmals aufgetreten ist.
2. Meldung
Senden Sie uns Ihre Informationen per E-Mail an mangel@famosahaus.at und geben Sie dabei bitte auch Ihre Kontaktdaten an.
3. Prüfung
Wir prüfen Ihr Anliegen zeitnah und informieren Sie über die nächsten Schritte.
4. Weiteres Vorgehen
Liegt ein behebungswürdiger Mangel vor, beauftragen wir die zuständige Fachfirma, etwa aus den Bereichen Bau, Elektro oder Sanitär. Das Unternehmen nimmt anschließend direkt mit Ihnen Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren.
